Verkaufs- und Lieferbedingungen der Roland Schütter GmbH

 

1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden könnten.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Roland Schütter Schreinerei GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, zzgl. Verpackung, Transport. Frachtversicherung und zzgl. der jeweils am Versandtag gültigen Mehrwertsteuer. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben bei unseren Preislisten vorbehalten. Die Zeitstunden der Materialbeschaffung werden bei Tagelohnarbeiten Mitberechnen. Die Berechnung der Arbeitsstunden bei Tagelohnarbeiten beginnen und enden in der Werkstatt.

4. Lieferung, Liefer- und Leistungszeiten
Die von uns oder unserem Beauftragten zugesagten Lieferzeiten sind nicht bindend und können durch unseren Vorlieferanten verlängert werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w. auch wenn Sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Reklamation
Sämtliche von uns ausgelieferten Waren sind sofort bei Abnahme vom Käufer auf Richtigkeit und Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind schriftlich innerhalb von 2 Tagen nach Auslieferung unserer Geschäftsleitung mitzuteilen. Für später eingehende Reklamationen haftet der Verkäufer nicht.

6. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird bei Erhalt der Ware sofort Fällig, spätestens jedoch muß die Zahlung innerhalb 8 Tagen Erfolgt sein. Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer 4% Zins über dem jeweiligen Diskont- Satz der Bundesbank, mindestens jedoch 8% p.a. zu bezahlen. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, wenn die Roland Schütter Schreinerei GmbH verlustfrei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen sind nicht statthaft. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Roland Schütter Schreinerei GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren ( Vorbe- haltswaren ) bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, bezahlt ist. Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt.

8. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Roland Schütter Schreinerei GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Mainz. Gerichtsstand ist Mainz. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Roland Schütter Schreinerei GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzt zu verarbeiten.